Bevollmächtigtenausschuss
Unser Bevollmächtigtenausschuss stellt sich vor:
Der Bevollmächtigtenausschuss
Der Bevollmächtigtenausschuss in der evangelischen Kirche übernimmt bei einer Fusion die Aufgaben der bisherigen Presbyterien für eine Übergangszeit, bis die neue, fusionierte Kirchengemeinde reguläre Wahlen abhalten kann.
Übergangsverwaltung:
Der Hauptzweck des Ausschusses ist es, die kontinuierliche Verwaltung der zusammengeführten Kirchengemeinden sicherzustellen, während der Fusionsprozess rechtlich und organisatorisch abgeschlossen wird.
Rechtliche Vertretung:
Er fungiert als das einzige handlungsfähige Gremium der neuen Kirchengemeinde nach außen hin (z.B. gegenüber staatlichen Behörden, Banken, Vertragspartnern).
Vorbereitung der Neugründung:
Der Hauptzweck des Ausschusses ist es, die kontinuierliche Verwaltung der zusammengeführten Kirchengemeinden sicherzustellen, während der Fusionsprozess rechtlich und organisatorisch abgeschlossen wird.
Entscheidungsfindung:
Der Ausschuss trifft alle notwendigen Entscheidungen, die laut Kirchenverfassung normalerweise dem Kirchenvorstand obliegen, wie z.B. Haushaltspläne beschließen, Personalangelegenheiten regeln und über die Nutzung von Immobilien entscheiden.
Kontinuität der Arbeit:
Der Hauptzweck des Ausschusses ist es, die kontinuierliche Verwaltung der zusammengeführten Kirchengemeinden sicherzustellen, während der Fusionsprozess rechtlich und organisatorisch abgeschlossen wird.
Integration:
Der Hauptzweck des Ausschusses ist es, die kontinuierliche Verwaltung der zusammengeführten Kirchengemeinden sicherzustellen, während der Fusionsprozess rechtlich und organisatorisch abgeschlossen wird.
Der Bevollmächtigtenausschuss wird in der Regel durch die Kirchenleitung (KSV) eingesetzt und löst sich auf, sobald das neu gewählte, reguläre Presbyterium seine Arbeit aufnimmt.