Der Bevollmächtigtenausschuss in der evangelischen Kirche übernimmt bei einer Fusion die Aufgaben der bisherigen Presbyterien für eine Übergangszeit bis die neue, fusionierte Kirchengemeinde reguläre Wahlen abhalten kann.
Übergangsverwaltung:
Der Hauptzweck des Ausschusses ist es, die kontinuierliche Verwaltung der zusammengeführten Kirchengemeinden sicherzustellen, während der Fusionsprozess rechtlich und organisatorisch abgeschlossen wird.
Rechtliche Vertretung:
Er fungiert als das einzige handlungsfähige Gremium der neuen Kirchengemeinde nach außen hin (z.B. gegenüber staatlichen Behörden, Banken, Vertragspartnern).
Entscheidungsfindung:
Der Ausschuss trifft alle notwendigen Entscheidungen, die laut Kirchenverfassung normalerweise dem Kirchenvorstand obliegen, wie z.B. Haushaltspläne beschließen, Personalangelegenheiten regeln und über die Nutzung von Immobilien entscheiden.
Integration:
Der Bevollmächtigtenausschuss wird in der Regel durch die Kirchenleitung (KSV) eingesetzt und löst sich auf, sobald das neu gewählte, reguläre Presbyterium seine Arbeit aufnimmt.